Name, Sitz und Gründungsjahr, Entscheidungsträger
Kick For Tolerance e.V.
Germaniastr. 36
80805 München
Der Verein wurde im Dezember 2013 gegründet. Der Verein ist unabhängig und gemeinnützig.
Der Verein wird durch seinen Vereinsvorstand vertreten:
- Clifton Grover, 1. Vorsitzender
- Krishnendu Chowdhury, 2. Vorsitzender
- Emilia Grover, Schatzmeisterin
Leitbild
Wir sind eine durch Wertschätzung, Überzeugung und ehrenamtliches Engagement getragene Organisation.
Unsere Vision ist eine zukunftsfähige, gerechte und friedvolle Welt. Wir teilen und unterstützen uneingeschränkt die in den UN-Nachhaltigkeitszielen verfassten Menschheitsziele. Im Kontext der Arbeit mit und für junge Generationen setzen wir uns für die Verwirklichung der UN-Kinderrechtskonvention ein.
Der Fokus unserer Arbeit liegt auf Bildung, Chancengerechtigkeit und Frieden. In Zusammenarbeit mit lokalen und internationalen Partnern wollen wir gemeinsam positive und nachhaltige Wirkungen entfalten.
Neben der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und deren Familien wollen wir auf institutioneller Ebene zur Entwicklung autonomer, lokaler Strukturen im Kontext der Bildungs- und Friedensarbeit beitragen.
Wir verstehen uns als Impulsgeber, Mittler, Partner auf Augenhöhe. Unsere satzungsgemäßen Ziele erfüllen wir durch die Initiierung, Förderung, Koordination und Verselbständigung von Bildungs- und Friedensprojekten.
Unser geografischer Arbeitsschwerpunkt ist seit 2016 Südasien.
Gemeinnützigkeit
Kick For Tolerance e.V. wird unter der Steuernummer
143/217/90020 beim Finanzamt München geführt und ist als gemeinnützig anerkannt, zuletzt mit Freistellungsbeischeid vom 22.08.2025 (Gültigkeit 5 Jahre).
Satzung (Auszug)
Zweck und Finanzierung
1. Zweck des Vereins ist die Förderung
a. der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
b. der Jugendhilfe, der Bildung, der Gesundheit
c. der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
d. der sozialen, religiösen und kulturellen Integration
2. Der Verein stellt hierfür inhaltliche, organisatorische und materielle Hilfe zur Verfügung.
3. Ein weiterer Zweck des Vereins ist die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln an steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zwecks Förderung der in § 2 Abs. 1 genannten Zwecke. Der Verein wird insoweit auch als Förderkörperschaft i. S. d. § 58 Nr. 1 AO tätig.
4. Die in § 2 Abs. 1 genannten Zwecke werden durch den Verein selbst verwirklicht, insbesondere durch
a. die Förderung von Toleranz, Austausch und Zusammenarbeit in Post-Konflikt-Regionen mittels Initiierung, Entwicklung oder Durchführung von grenzüberschreitenden, interkulturellen und sportpädagogischen Begegnungs-, Bildungs- und Integrationsprogrammen für Kinder und Jugendliche, Familien und Gemeinden
b. die Entwicklung und Durchführung von Informations- und Qualifikationsangeboten für Schulen, Lehrer und Eltern zu den Themen Toleranz- und Demokratieentwicklung, Bildung, Gesundheit und Gleichberechtigung
c. durch frühkindliche Erziehungsprogramme, die erfahrungspädagogisch der Bildung von Stereotypen entgegenwirken und durch Mentoren („sog. Youth Leader“) positive Rollenbilder vermitteln und dadurch der Aneignung bzw. Verfestigung sozio-kulturell geprägter und tradierter, negativer, geschlechterspezifischer Rollenbilder entgegenwirken
d. durch Organisation und Durchführung von multinationalen und multikulturellen Begegnungs- und Integrationsveranstaltungen für Kinder und Jugendliche und dadurch Vermittlung sozialer Kompetenzen wie z.B. interkulturelle und interreligiöse Toleranz, Demokratieverständnis, Moderatoren- und Mediatorenfähigkeiten sowie Wertevermittlung
e. die fachlich-empirische Entwicklung und Verbreitung sportpädagogischer Entwicklungsmethoden für die wirksame Kinder- und Jungendarbeit in den Bereichen Bildung, Toleranz, Demokratieverständnis, Gesundheit und Gleichberechtigung durch Organisation von Fachgesprächen, Kongressen, durch Veröffentlichung von Fachartikeln oder durch andere Formen des Erfahrungsaustauschs sowie die aktive Teilnahme an Foren als Redner oder Gesprächspartner
f. die Beratung, Begleitung oder finanzielle Förderung von gemeinnützigen Einrichtungen, die in den unter § 2 Abs. 1 genannten Bereichen tätig sind
5. Die Verwirklichung des Vereinszwecks kann im In- und Ausland erfolgen.
6. Der Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, Zuschüssen, Zuwendungen und Spenden. Er erbringt seine Leistungen unentgeltlich und ohne Erwartung einer Gegenleistung.
Personalstruktur
Der Vereinsvorstand ist satzungsgemäß ehrenamtlich tätig und führt die Geschäfte des Vereins. Einen gesonderten Geschäftsführer gibt es nicht.
Die Mitglieder des Verein unterstützen die Verwirklichung des Vereinzweckes ebenfalls ehrenamtlich. Weitere Mitglieder und Mitstreiter sind herzlich willkommen.
Mittelherkunft & Mittelverwendung
Die Einnahmen und Ausgaben des Vereins sind in der nachfolgenden Tabelle, in Anlehnung an den Social Reporting Standard, für die letzten vier Jahre zusammengestellt.
Das Vereinsvermögen besteht aus Bankguthaben und betrug
per 31.12.2024 EUR 89,84. Eine Bilanz stellen wir nicht auf.
Gesellschaftliche Verbundenheit und Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als 10% der Gesamteinnahmen ausmachen.
Der Verein ist nicht gesellschaftlich verbunden.
In den Jahren 2022 bis 2024 erhielten wir von folgenden juristischen Personen Zuwendungen, die mehr als 10% unserer Gesamteinnahmen in einem Jahr ausmachten:
- Sports Education Welfare, UK
- Rotary Club Dillingen, Dillingen, DE